Satzung der „Demokratischen Linken“ (DeLi)

Satzung der „Demokratischen Linken“ (DeLi)
ein Zusammenschluss im Sinne der Bundessatzung der Partei Die Linke

In der Fassung vom 02.05.2026

 

  1. Name
  • Der Zusammenschluss trägt den Namen Demokratische Linke.
  • Seine Kurzbezeichnung lautet DeLi.

 

  1. Mitarbeit und Ende der Mitgliedschaft
  • Die Mitgliedschaft in der DeLi ist offen für alle Mitglieder der Partei Die Linke und Sympathisanten*innen, soweit sie das Selbstverständnis der DeLi anerkennen. Die Mitgliedschaft wird mit Abgabe der schriftlichen oder elektronischen Eintrittserklärung gegenüber dem Bundesvorstand gültig.
  • Nichtmitglieder der Partei Die Linke, die in der DeLi arbeiten, können gemäß § 5 der Bundessatzung der Partei Die Linke durch Mehrheitsbeschluss als Gastmitglieder alle Mitgliederrechte der Partei Die Linke entsprechend der Bundessatzung der Partei DIE LINKE wahrnehmen.
  • Der Bundesvorstand kann in Fällen, in denen die Voraussetzungen der Mitgliedschaft nicht vorliegen den Eintritt verwehren. In Streitfällen entscheidet die Mitgliederversammlung über den Eintritt eines durch den Bundesvorstand abgelehnten Eintritts.
  • Das Verfahren nach Absatz 2 gilt auch für vom Bundesvorstand vorzunehmende Beschlüsse, wenn die Voraussetzungen des Eintritts nicht mehr vorliegen.

 

  1. Organisation
  • Das höchste Organ der DeLi ist die Mitgliederversammlung (Bundestreffen). Sie tagt mindestens einmal im Kalenderjahr. Die Mitgliederversammlung kann auch in Form einer digitalen Versammlung durchgeführt werden. Sie muss in Präsenz stattfinden, wenn ein Viertel der Mitglieder dies fordern. Alle anwesenden, eingetragenen Mitglieder der DeLi sind rede-, antrags- und stimmberechtigt. Das Bundestreffen wird vom Bundesvorstand unter Angabe einer vorläufigen Tagesordnung und des Tagungsortes bzw. der Einwahldaten für eine digitale Mitgliederversammlung mit einer Frist von vier Wochen durch Bekanntmachung im Newsletter einberufen. Anträge an das Bundestreffen sind bis spätestens eine Woche vor Beginn des Bundestreffens einzureichen und werden den Mitgliedern mindestens drei Tage vor dem Bundestreffen zur Verfügung zugestellt. Die Bekanntmachung erfolgt per Newsletter. Die Mitglieder sind angehalten rechtzeitig Änderungsanträge zu stellen, so dass eine geordnete Antragsbehandlung möglich ist.
  • Zur Vertretung gemeinsamer Ansichten und Ziele wählt das Bundestreffen für jeweils 2 Jahre
  • bis zu 2 gleichberechtigte Sprecher*innen,
  • einen Bundesvorstand, dem neben den Sprecher*innen noch mindestens 2 und maximal 10 weitere Mitglieder angehören.
  • Die Sprecher*innen vertreten die DeLi nach innen und außen.
  • Der Bundesvorstand legt die Grundlinien der politischen Arbeit der DeLi fest und wählt aus seiner Mitte eine/n Bundesgeschäftsführer*in und eine/n Bundesschatzmeister*in. Der Bundesvorstand trifft sich mindestens viermal im Jahr. Die Treffen des Bundesvorstandes können auch digital stattfinden. Der Bundesvorstand kann Beschlüsse im Umlaufverfahren treffen, wenn nicht ein Drittel der gewählten Mitglieder des Bundesvorstandes diesem Verfahren widersprechen.
  • Die DeLi kann sich in Landesverbänden organisieren.
  • Zur besseren Vernetzung und ordentlichen Nachweisführung über die Mitglieder der DeLi wird beim Bundesvorstand eine Mitgliederdatei geführt. Diese Mitgliederdatei ist lediglich für Zwecke der Nachweisführung gegenüber der Bundespartei Die Linke, der Kommunikation via Messenger so weit die entsprechenden Daten hinterlegt sind und die Versendung der Informationen der DeLi verwendbar. Eine Weitergabe an Dritte, außerhalb der benannten Aufgaben, ist untersagt.
  • Die DeLi richtet Orte digitaler Kommunikation und Information ein. Dafür gibt sie sich, durch Beschluss des Bundesvorstands oder der Mitgliederversammlung, verbindliche Regeln.

 

  1. Wahlen

Für die Durchführung von Wahlen in der DeLi sind die Bundessatzung und die Wahlordnung der Partei Die Linke anzuwenden.

 

  1. Publikation, Redaktion

Durch den Bundesvorstand wird der DeLi-Newsletter entsprechend der anfallenden Informationen herausgegeben. Der Bundesvorstand sind redaktionelle Verantwortliche der Homepage der DeLi und der Auftritte in sozialen Netzwerken.

 

  1. Schlussbestimmungen
  • Eine Änderung der Satzung kann nur durch die Mitgliederversammlung (Bundestreffen) mit Zweidrittelmehrheit der anwesenden und stimmberechtigten Mitglieder beschlossen werden.
  • Soweit diese Satzung keine anderslautenden Bestimmungen trifft, gilt die Bundessatzung der Partei Die Linke.
  • Die Satzung tritt am Tag ihrer Beschlussfassung in Kraft. Sie ist zu veröffentlichen.